Die Anrechnung noch vorhandener Werte kann die Kosten einer Haushaltsauflösung deutlich senken!
Möglicherweise haben Sie ja schon einmal die RTL-Sendung “Der Trödeltrupp” gesehen. Dann wissen Sie, dass viele Menschen eine zu hohe Erwartungshaltung in Bezug auf den Wert ihres Hausrats und ihrer Möbel haben. Tatsächlich sind Hausrat und Gebrauchtmöbel heute so gut wie nicht mehr absetztbar und stellen kaum noch einen wirtschaftlichen Wert dar. Die Geschäfte sind voll von günstiger Neuware und “Altes” will heute fast niemand mehr haben. Möbel und Hausrat aus Wohnungsauflösungen Möbel und gebrauchter Hausrat kommen für eine Wertanrechnung kaum in Frage. Es sei denn, es handelt sich um außergewöhlich hochwertige Ware wie z.B. Designermöbel. Trotzdem muss man “normale” Sachen nicht gleich entsorgen. Guterhaltene Möbel oder Bekleidung können z.B. an gemeinnützige Einrichtungen weitergereicht werden und damit einem guten Zweck dienen.
Hausgeräte und Unterhaltungselektronik Gut absetzbar sind Hausgeräte jüngeren Datums wie moderne Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde, Geschirrspüler und Gefrierschränke sowie moderne Unterhaltungselektronik und Computer oder hochwertige Fotoausrüstungen. Diese können meist problemlos vermarktet werden und kommen damit für die Wertanrechnung grundsätzlich in Frage.
Kunst und Antiquitäten Kunst, Sammlungen und Antiquitäten können versteigert und verrechnet werden. Wir arbeiten im Antik- und Sammlungsbereich mit einem renomiertem Bremer Auktionshaus zusammen, welches über einen festen Kundenstamm verfügt. Fazit Der größte Teil von Hausrat und Möbeln muß bei Haushalts- und Wohnungsauflösungen entsorgt werden, da keine wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit mehr dafür besteht. Allerdings kann einiges, soweit der Zustand es ermöglicht, an gemeinnützige soziale Einrichtungen weitergegeben werden. Soziales Engagement.

Foto oben: © meltis/pixelio.de |