
<< Vorherige häufige Fragen Ich kann nach dem Todesfall emotional nicht bei der Nachlassauflösung dabei sein... Das können wir gut verstehen, denn was für uns Alltag ist, ruft bei Hinterbliebenen natürlich schmerzliche Emotionen hervor, gerade wenn es sich um einen Todesfall eines geliebten Verwandten handelt. Darum erledigen wir alle anfallenden Arbeiten der Nachlassauflösung auch in Ihrer Abwesenheit. Was geschieht mit den geräumten Sachen? Wie bei der Räumung selbst brauchen Sie sich auch nicht um die Entsorgung der nicht mehr verwendeten Dinge des Haushaltes zu kümmern. Wir sortieren sämliches Entsorgungsgut nach Fraktionen getrennt und führen sie der zertifizierten Entsorgung in Entsorgungsfachbetrieben zu. Guterhaltene Gegenstände oder Kleidung geben wir an gemeinnützige Einrichtungen weiter. Muss ich während der Wohnungsauflösung persönlich anwesend sein? Bei der zur Kostenermittlung erforderlichen kostenlosen Besichtigung ist Ihre Anwesenheit sinnvoll. Bei der eigentlichen Haushaltsauflösung müssen Sie uns lediglich den Zugang zum Objekt ermöglichen und uns die Schlüssel vorab übergeben oder übersenden. Als besonderen Service, z.B. wenn Sie weit vom Objekt entfernt wohnen oder einfach unabkömmlich sind, bieten wir Ihnen an, die Auflösung gänzlich ohne Ihre Anwesenheit durchzuführen. Rechnen Sie mir meine Möbel auf die Räumungskosten an? Das Stichwort Wertanrechnung weckt mitunter zu hohe Erwartungen. Gebrauchsgegenstände und Möbel stellen in der Regel keinen Wert mehr dar. Anders verhält es sich mit Antiquitäten und Sammlungen. Durch unsere jahrelange Erfahrung können wir Ihnen eine faire Wertanalyse erstellen und den Wert mit anfallenden Kosten verrechnen. Muss ich irgendwelche Vorarbeiten leisten? Nein. Sie sollten lediglich Gegenstände, die Sie behalten möchten, vorher aus dem Objekt beseitigen oder zumindestens deutlich markieren, damit wir sie nicht versehentlich mit entsorgen. Kartons, Müllsäcke und Arbeitsmaterial werden von uns gestellt. Weitere häufige Fragen >> |