Was geschieht mit den zu entsorgenden Abfällen von Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen?
Als Kunde können und sollten Sie verlangen, dass alle Abfälle und Entsorgungsgüter fachgerecht getrennt entsorgt und gemäß gesetzlicher Bestimmungen in die bestehenden Wertstoffkreisläufe zurückgeführt werden. Wir sortieren das gesamte Entsorgungsgut nach Fraktionen bereits während der Räumung vor. Dies verursacht zwar auf der einen Seite Mehrarbeit, spart dafür aber Entsorgungskosten und ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Sonderabfälle und sensible Entsorgungsgüter Als Sondermüll gelten gesetzlich Abfälle, deren Entsorgung besondere Vorkehrungen erfordert. Die Entsorgung von Sondermüll ist gesetzlich streng geregelt. Als Sondermüll gelten z.B. Schadstoffe und schadstoffhaltige Gegenstände wie Neonröhren und Leuchtmittel, Ölradiatoren sowie Farb- und Lackreste, Klebstoffe etc. Oft finden wir bei Wohnungsauflösungen womöglich übersehene persönliche Unterlagen wie z.B. Dokumente, Fotos oder Akten. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, diese getrennt bis zum Abschluss der Arbeiten. sicher zu verwahren. Nach Abschluss der Arbeiten werden sie Ihnen zur Einsicht vorgelegt. Wenn Sie sich für dafür entscheiden, werden sie vernichtet um Unbefugten keinen Zugriff zu ermöglichen. 
Entsorgungsfachbetrieb Der Begriff “Entsorgungsfachbetrieb” wird in §2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung definiert. Nur Betriebe, die alle Voraussetzungen erfüllen, können Entsorgungsfachbetriebe werden. Die Verwendung der Bezeichnung "Entsorgungsfachbetrieb" ist verboten, wenn der Betrieb nicht das erforderliche Zertifikat besitzt. Dieses muss ein wirksames Überwachungszertifikat einer technischen Überwachungsorganisation oder einer anerkannten Entsorgergemeinschaft sein.
Wir entsorgen entstandene Abfälle aus Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen ausschließlich bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben.

Quelle Textauszug | Foto oben: TeaminTime |