Herd und Spüle gehören meistens zur Wohnung und müssen daher drinbleiben
Herd und Spüle sind oft Eigentum von Vermieter oder Hausverwaltung und müssen bis zur Übergabe an den Vermieter im Objekt verbleiben. Dies sollte unbedingt vorher mit Vermieter oder Hausmeister geklärt werden...
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